Spzialrechtliche Anerkennung der Systemischen Therapie
Nach der wissenschaftlichen Anerkennung wird die Systemische Psychotherapie durch die Empfehlung der G-BA Ende 2018 auch sozialrechtlich anerkannt. Psychotherapeut*innen werden in Zukunft Leistungen der systemischen Psychotherapie mit Krankenkassen abrechnen können.