Ausbildung Systemische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie KJP

Seit August 2020 haben wir auch die Anerkennung der Regierung von Oberbayern für die Ausbildung in Systemischer Kinder- und Jugendpsychotherapie!

Am 18.01.2024 wurde die Systemische Kinder- und Jugendpsychotherapie vom G-BA einstimmig sozialrechtlich anerkannt. Damit kann diese Leistung in Zukunft auch mit Krankenkassen abgerechnet werden.

Wir bilden in Systemischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus. Der erste Kurs startete im Herbst 2023. Unser nächster Kurs startet im Juli 2024. Das Bewerbungsverfahren läuft bereits. An den Infoabenden erhalten Sie alle wichtigen Infos zu der Ausbildung, lernen unser Institut kennen und wir antworten auf Ihre Fragen. Die Termine für die Infoabende findest du auf unserer Startseite.

Hier finden Sie erste Informationen zu unserer Ausbildung:

Curriculum KJP2_AsysTh

AsysTh Zugangsvoraussetzungen KJP 2022-02-20

Was wir unter Systemischer Psychotherapie verstehen

Unter Systemischer Psychotherapie verstehen wir eine spezielle Form von psychotherapeutischen Prozessen, die in unterschiedlichen Settings, z.B. Einzel-, Familien-, Gruppen- und Angehörigengespräche Anwendung findet.

Systemische Methoden und Haltungen werden aus der Praxis für die Praxis gelehrt. Sie stammen aus der Systemischen Familientherapie (z.B. Paul Watzlawick, Virginia Satir, Karl Tomm, Mailänder Schule): Skulpturarbeit, reflexive und zirkuläre Fragetechniken, Externalisierungen sowie aus der lösungsfokussierten Kurzzeittherapie nach Steve de Shazer und Insoo Kim Berg. Daneben werden Embodiment-Ansätze, Methoden aus der Körpertherapie und aus dem hypno-systemischen Ansatz nach Gunther Schmidt vermittelt.

Unterschiedliche Entwicklungen der Systemtheorie bilden hierbei den theoretischen Rahmen.

Wir lehren Theorie und Praxis systemisch-konstruktivistischer Haltungen und Methoden für unterschiedliche psychosoziale Arbeitsfelder. In unserer Ausbildung „Systemische Psychotherapie“ bilden wir zukünftige Psychotherapeut*innen aus, die in selbständiger Praxis oder angestellt als Mitarbeiter*innen klinischer oder sozialer Institutionen Therapieprozesse gestalten.

Wir vermitteln systemische, psychotherapeutische Kompetenz durch

  • Feldkompetenz und Vielfalt unseres Referenten*innen: Wir kennen die Herausforderungen der psychotherapeutischen Praxis und inspirieren durch unsere methodische Vielfalt die Auszubildenden ihren eigenen Stil zu finden.
  • Theoretische Fundierung: Wir vermitteln theoretische Grundlagen so, dass sie verständlich und für die jeweiligen Schwerpunkte der Psychotherapie unserer Auszubildenden als Basis ihres Handelns gewinnbringend sind.
  • Abwechslungsreiche Didaktik und Prozessorientierung: Jede Gruppe ist individuell, jedes Seminar ist anders. Wir nutzen die Ressourcen unserer Auszubildenden und beziehen ihre Erfahrungen in den Seminarprozess ein.

Systemisch: Alles was geschieht, findet in Wechselwirkung statt. Der Fokus von Psychotherapie liegt somit nicht ausschließlich auf dem Individuum, sondern auf den Beziehungen zwischen den Personen, in deren jeweiligen Kontexten und im innerpsychischen Geschehen von unterschiedlichen Anteilen. Dies führt zu völlig neuen Fragen und Ideen.

Konstruktivistisch: Jeder Mensch und jedes soziale System beobachtet die ‚Wirklichkeit‘ nach eigenen, für sich selbst relevanten Kriterien. Somit gibt es keine „objektive Wahrheit“. Psychotherapeut*innen kennen die „Wirklichkeit“ ihrer Patient*innen nicht besser als diese selbst. Diese „Haltung des Nicht-Wissens“ regt Patient*innen an, eine eigene, neue Wirklichkeit zu konstruieren.

Lösungsorientiert: Lösungsorientierung fokussiert darauf, was (bereits) funktioniert, was eine wünschenswerte Zukunft ist und was hierfür im eigenen Einflussbereich liegt. Das bringt Menschen und soziale Systeme dazu, sich in die von ihnen gewünschte Richtung zu entwickeln.

Ressourcenorientiert: Jeder Mensch und jedes soziale System besitzen eine       unermessliche Vielzahl an Ressourcen, Fähigkeiten und Potentialen: einen inneren Schatz. In herausfordernden Situationen und bei psychischen Erkrankungen kann es dazu kommen, den Zugang zu diesen Ressourcen zu verlieren. Es entsteht ein „Problem“, ein Symptom, eine Erkrankung. Systemische Psychotherapeut*innen denken und handeln in Dynamiken – mit Wertschätzung, überraschenden Fragen und einem Blick für Wechselwirkungen. Sie unterstützen Patient*innen bei der Schatzsuche und der Wiederentdeckung ihres inneren Kompasses, also dabei, eigene, individuell passende Lösungen zu (er)finden.

Die hier vorgestellte Ausbildung können Sie als dreijährige Vollzeitzeit absolvieren, wobei PT1, PT2 und die praktische Ausbildung über die drei Jahre hinausgehen kann. Systemische Psychotherapie ist so konzipiert, dass Theorie und Praxis in enger Wechselwirkung vermittelt werden. Die konkreten beruflichen Erfahrungen in den Praxisfeldern der Auszubildenden werden laufend aktiv in die Ausbildung mit einbezogen.

Sie stattet die Auszubildenden mit systemischen Handlungsmodellen, Methoden und fundierten professionellen Systemkompetenzen für die psychotherapeutische Arbeit mit den unterschiedlichen psychischen, psychosomatischen Erkrankungen sowie Begleit- und Folgeerscheinungen körperlicher Erkrankungen aus. Daneben wird das prüfungsrelevante Wissen zu anderen psychotherapeutischen Schulen und Ansätzen vermittelt.

In den Seminaren achten wir auf eine kooperative und humorvolle Atmosphäre, in der ein Klima des Lernens und des persönlichen Wachsens in der professionellen Rolle ermöglicht wird.

Methodik und Didaktik

Die inhaltlichen Seminare, Selbsterfahrungsseminare und die Supervisionstage werden von unserem Team aus erfahrenen Lehrenden und psychotherapeutischen Supervisor*innen durchgeführt. Aus verschiedenen Feldern von Psychiatrie und Psychotherapie kommend vermitteln sie ihre unterschiedlichen Stile des systemischen Arbeitens und geben so Anregungen, den eigenen Therapiestil zu entwickeln.

Die inhaltlichen Seminare bauen aufeinander auf. Die systemischen Theorien als Grundlage des psychotherapeutischen Handelns werden anschaulich und konkret vermittelt. Die systemischen Haltungen und Methoden werden praxisnah und transparent demonstriert und die Auszubildenden haben im Anschluss die Möglichkeit, die vorgestellten Methoden selbst praktisch einzuüben. In den Reflexionen über die Übungen werden die Auszubildenden zum Transfer in den eigenen beruflichen Alltag angeregt.

In den Supervisionen lernen die Auszubildenden Diagnosen und Anträge für die KV zu stellen. Sie haben außerdem die Möglichkeit ihre eigene psychotherapeutische Arbeit zu hinterfragen und Anregungen für die Weiter-entwicklung ihres systemischen Vorgehens zu erhalten. Dabei wird von den Supervisor*innen der Fokus auf die Verzahnung des bereits Erlernten und deren Anwendung in der Praxis gelegt.

Die Selbsterfahrungsseminare bieten die Möglichkeit, die eigene Person als wichtiges „Werkzeug“ therapeutischer Arbeit in ihren Verhaltens-, Denk- und Gefühls-Mustern und in ihrem Einfluss auf die eigene professionelle Tätigkeit unter einem systemischen Blickwinkel zu reflektieren und weitere persönliche und professionelle Entwicklungsperspektiven zu erarbeiten.

Unsere Vorgehensweise stimmen wir prozessorientiert mit den Auszubildenden ab und achten auf eine förderliche Lernkultur. Wichtig sind uns Neugierde, Spaß am Lernen und Begeisterung für neue Erkenntnisse.

In den von den Auszubildenden selbst organisierten regionalen Intervisionsgruppen besteht die Möglichkeit, das Erlernte in der gemeinsamen kollegialen Reflexion weiter zu vertiefen und einzuüben und sehr konkret auf das eigene Tätigkeitsfeld zu beziehen.

Mit Hilfe der dokumentierten Praxis wird das psychotherapeutische sowie systemische Denken, die Haltungen und das methodische Vorgehen beschrieben und vertieft.

Die Kursleitung begleitet und unterstützt die Auszubildenden bei ihrem fünfjährigen Lernprozess und bei der Vorbereitung zur Prüfung.

Ziel und Zielgruppe

Das Ziel der dreijährigen Ausbildung ist, nach dem Bestehen der staatlichen Prüfung, die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in zu erlangen (nach dem Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Psychotherapeutengesetz).

Die Auszubildenden lernen und entwickeln in dieser Ausbildung vertieft und mit ausreichend Zeit für den eigenen Lernprozess Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um

  1. in Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, und
  2. bei der Therapie psychischer Ursachen, Begleiterscheinungen und Folgen von körperlichen Erkrankungen unter Berücksichtigung der ärztlich erhobenen Befunde zum körperlichen Status und der sozialen Lage des Patienten

auf den wissenschaftlichen, geistigen und ethischen Grundlagen der Psychotherapie eigenverantwortlich und selbständig handeln zu können.

Das bedeutet konkret:

  • Wissen über Störungsbild und Klassifikation, Epidemiologie, Diagnostik, Differentialdiagnose und Komorbidität, Ätiologie und Behandlung psychischer Erkrankungen.
  • Wissen und Verständnis in der Gestaltung von Systemischen Psychotherapie-prozessen sowie der konkreten Umsetzung der einzelnen Phasen: Diagnostik, Planung, Durchführung, Abschluss, Auswertung, Dokumentation und Evaluation.
  • Unterschiedliche therapeutische Settings wie Einzel-, Gruppen-, Familien- und Angehörigengespräche zu planen und kompetent zu gestalten.
  • Haltungen, Methoden und theoretische Hintergründe für das eigene professionelle Handeln zu beherrschen.
  • Ein individuelles Rollenverständnis als Systemische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in innerhalb klinischer Praxis, psychosozialer Dienste oder für die eigene psychotherapeutische Praxis zu entwickeln.

Zulassung

Die Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsycho-therapeuten (nach §5 Abs. 2 Nr. 2b PsychThG) und nach dem Beschluss der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Landesprüfungsämter vom 15.05.2018 gelten folgende Regelungen:

Es werden ab dem 01.06.2018 nur noch Masterabschlüsse (formal zutreffend bezeichnet) in Pädagogik, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaften und Bildungswissenschaften sowie Psychologie (siehe Zugangsvoraussetzungen für PP) anerkannt.

Anderslautende Masterabschlüsse sind grundsätzlich nicht (mehr) geeignet. Eine inhaltliche (qualitative, materielle) Überprüfung von anderslautenden Studiengängen durch das Landesprüfungsamt entfällt.

Der berechtigte Masterstudienabschluss muss nicht mehr konsekutiv auf einen Bachelorabschluss aufbauen. Das vor dem Masterstudium absolvierte Bachelorstudium ist daher nicht mehr entscheidend.

Die obigen Ausführungen gelten für alle geeigneten Masterabschlüsse in Psychologie, die an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule

  • des Inlands oder
  • in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder
  • in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben wurden (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a und b PsychThG).

 Übergangsweise können auch folgende Abschlüsse weiterhin anerkannt werden, sofern diese bis spätestens 30.06.2014 aufgenommen wurden: (Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Anpassung der Übergangsregelung mit Befristung bis 01.01.2020 auf der 2. Seite)

  1. der Abschluss eines erziehungswissenschaftlichen Diplomstudiengangs an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen; dies sind folgende Abschlüsse:
    • Diplom-Pädagoge (ohne Befristung weiterhin zugangsberechtigt)
    • Diplom-Sozialpädagoge (ohne Befristung weiterhin zugangsberechtigt)
    • Diplom-Sonderpädagoge
    • Diplom-Heilpädagoge
  2.  Magisterabschlüsse in Pädagogik S. d. § 19 Abs. 4 HRG / Art. 86 a Abs. 4 BayHSchG (sog. konsekutive Studienabschlüsse),
  3. (grundständiger) Magisterabschluss mit Hauptfach Pädagogik oder Sonderpädagogik,
  4. Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Sonderschulen und an beruflichen Schulen gemäß LPO I in sämtlichen Fächerverbindungen,
  5. Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an Gymnasien (gemäß LPO I) mit einer Fächerverbindung mit vertieftem Studium der Fächer Psychologie, Pädagogik oder schulpsychologischem Schwerpunkt,
  6. Lehramtsabschlüsse anderer Länder sind als gleichwertig anzuerkennen, soweit die zugrunde liegenden Prüfungsordnungen ein vergleichbares erziehungswissenschaftliches Studium im Umfang von mindestens 30 SWS beinhalten.

Die Geltung dieser Übergangsvorschrift wird insoweit angepasst, als Master-Studiengänge, die ab 01.01.2020 begonnen werden, nur noch dann als zugangsberechtigt anerkannt werden, wenn Sie formal korrekt bezeichnet sind.

Alle anders bezeichneten Master-Studiengänge, die ab 01.01.2020 begonnen werden, sind nicht geeignet und werden von der Übergangsvorschrift des Grundsatzschreibens vom 01.06.2018 nicht mehr erfasst.

Abschlüsse, die die Zugangsvoraussetzungen für die PP-Ausbildung erfüllen, sind auch für die KJP-Ausbildung zugelassen.

Fragen Sie uns, wir beantworten gerne Ihre Fragen! www.asysth.de, info@asysth.de

Curriculum

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst 600 Stunden (72 Seminartage) und findet in Form von 23 dreitägigen Seminaren in einem Zeitraum von fünf Jahren statt. Die Arbeitszeiten sind am ersten Tag von 10:00 – 18:00 Uhr, am zweiten von 09:30 – 18:00 Uhr und am letzten Tag von 09:30 – 17:30 Uhr.

Das Curriculum setzt sich aus den psychotherapeutischen Grundkenntnissen (200 Stunden) sowie aus den Inhalten der vertiefenden Ausbildung in Systemischer Psychotherapie (400 Stunden) zusammen. Im Folgenden die Lehrinhalte in Stichpunkten:

 Grundkenntnisse 200 Stunden*
1.     Entwicklungs-, sozial-, persönlichkeits- und neuropsychologische Grundlagen normalen und abweichenden Verhaltens im Kindes- und Jugendlichenalter
2.     Konzepte über die Entstehung, Aufrechterhaltung und den Verlauf psychischer und psychisch mitbedingter Erkrankungen im Kindes- und Jugendlichenalter
3.     Allgemeine und spezielle Krankheitslehren von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, unter Berücksichtigung der wissenschaftlich anerkannten Verfahren
4.     Psychosomatische Krankheitslehre
5.     Kinder- und jugendpsychiatrische Krankheitslehre, Psychiatrische Krankheitslehre verschiedener Altersgruppen
6.     Methoden und Erkenntnisse der Psychotherapieforschung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Säuglings- und Kleinkindforschung
7.     Diagnostik und Differentialdiagnostik einschließlich Testverfahren zur Abgrenzung verschiedener Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, psychosozial- und entwicklungsbedingter Krisen sowie körperlich begründbarer Störungen bei Kindern und Jugendlichen
8.     Besondere entwicklungs- und geschlechtsspezifische Aspekte der Persönlichkeit, der Psychopathologie und der Methodik der Psychotherapie verschiedener Altersgruppen
9.     Intra- und interpersonelle Aspekte psychischer und psychisch mitbedingter Störungen in Paarbeziehungen, Familien und Gruppen
10.  Prävention und Rehabilitation
11.  Medizinische und pharmakologische Grundkenntnisse für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
12.  Methoden und differentielle Indikationsstellung wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren
13.  Dokumentation und Evaluation von psychotherapeutischen      Behandlungsverläufen
14.  Berufsethik und Berufsrecht, medizinische und psychosoziale Versorgungs-systeme, Organisationsstrukturen des Arbeitsfeldes, Kooperation mit Ärzten und anderen Berufsgruppen
15.  Geschichte der Psychotherapie
Vertiefte Ausbildung 400 Stunden*
1.     Theorie und Praxis der Diagnostik, insbesondere Anamnese, Indikationsstellung und Prognose, Fallkonzeptualisierung und Behandlungs-planung bei Kindern und Jugendlichen unter Einbeziehung der bedeutsamen Beziehungspersonen
2.     Rahmenbedingungen der Psychotherapie, Behandlungssetting, Einleitung und Beendigung der Behandlung insbesondere im Hinblick auf bestehende Abhängigkeit von Beziehungspersonen

 

3.     Therapiemotivation und Widerstand des Kindes oder Jugendlichen und seiner bedeutsamen Beziehungspersonen, Entscheidungsprozesse des Therapeuten, Dynamik der Beziehungen zwischen dem Therapeuten und dem Kind oder Jugendlichen sowie seinen Eltern oder anderen bedeutsamen Beziehungspersonen im psychotherapeutischen Behandlungsprozess
4.     Behandlungskonzepte und -techniken sowie deren Anwendung in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
5.     Behandlungstechniken bei Kurz- und Langzeittherapie von Kindern und Jugendlichen und den bedeutsamen Beziehungspersonen
6.     Krisenintervention bei Kindern und Jugendlichen und den bedeutsamen Beziehungspersonen
7.     Gesprächsführung mit den Beziehungspersonen des Kindes oder Jugendlichen im Hinblick auf deren psychische Beteiligung an der Erkrankung und im Hinblick auf deren Bedeutung für die Herstellung und Wiederherstellung des Rahmens der Psychotherapie des Patienten
8.     Einführung in die Säuglingsbeobachtung und in den Umgang mit Störungen der frühen Vater-Mutter-Kind-Beziehung

Unterrichtseinheit à 45 Minuten;

Wir behalten uns Änderungen und Aktualisierungen bei Themen und Inhalten vor.

Praktische Tätigkeit

Die praktische Tätigkeit umfasst insgesamt 1.800 Stunden à 60 Min. in einem Zeitraum von mind. 12 Monaten.

Davon werden 1.200 Stunden in einer stationären psychiatrischen Einrichtung durchgeführt, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung in Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zugelassen ist oder die von der zuständigen Landesbehörde als gleichwertig anerkannt wird.

Die weiteren mind. 600 Stunden können auch in „vom Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtungen der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung“, in der Praxis eines/r Arztes/Ärztin mit einer ärztlichen Weiterbildung als Kinder- und Jugendpsychiater*in und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie  absolviert werden.

Wichtig ist, dass nur jene Tätigkeit anerkannt werden kann, die im Rahmen eines Ausbildungsvertrages mit einem Ausbildungsinstitut stattfindet.

Eine Liste der kooperierenden psychiatrischen Einrichtungen wird zu Beginn der Ausbildung an die Auszubildenden zur Verfügung gestellt. Die Auszubildenden können sich dort bewerben. Die Kliniken gestalten das Auswahlverfahren und entscheiden über die Vergabe des Platzes.

Wir gehen zudem gerne Kooperationen mit Einrichtungen ein, die vom Auszubildenden präferiert werden, sofern diese den gesetzlichen Bestimmungen (siehe Psychotherapeuten-gesetz) entsprechen.

Selbsterfahrung

Die Selbsterfahrung beinhaltet 120 Stunden in der geschlossenen Ausbildungsgruppe und wird in Form von zwei viertägigen und zwei dreitägigen Seminaren in einem Seminarhaus in der Nähe von München durchgeführt. Wir messen der Selbsterfahrung im Rahmen der Ausbildung einen großen Stellenwert bei, da wir davon ausgehen, dass die eigene Person das wesentliche Instrument psychotherapeutischen Handelns darstellt. Der geschützte Rahmen und die wohltuende Atmosphäre laden zu einer intensiven Auseinandersetzung mit der eigenen Person ein.

Die Unterkunft und Vollpension kostet pro Seminar ca. 550,- bis 650.- € und wird vor Ort von den Teilnehmer*innen selbst bezahlt.

Praktische Ausbildung

Plan A: 600 Stunden werden in unserer Institutsambulanz absolviert. D.h. die Auszubildenden sind als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (unter Supervision) tätig. Hier erfolgt eine Teilvergütung. Darüber hinaus kann die praktische Ausbildung auch in kooperierenden Lehrpraxen (z.B. heimatnah) stattfinden.

Plan B: Falls wider Erwarten die sozialrechtliche Anerkennung durch denn G-BA nicht bis zum Ambulanzsstart kommen sollte, können die Ambulanzstunden in der klinischen Ambulanz der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie erfolgen.

Die Supervisionsstunden werden gleichmäßig auf die Behandlungsstunden verteilt (eine Supervisionsstunde nach jeder vierten Behandlungsstunde) und werden in gleichen Teilen bei drei verschiedenen, staatlich anerkannten Supervisoren*innen wahrgenommen.

Supervision

Im Rahmen der praktischen Ausbildung sind mindestens 150 Supervisionsstunden zu absolvieren, von denen mindestens 50 Stunden als Einzelsupervision durchzuführen sind. Die Gruppensupervision findet in Kleingruppen à 4 Auszubildenden statt.

Die Supervision ist bei mindestens drei Supervisor*innen abzuleisten und auf die in der praktischen Ausbildung durchgeführten Psychotherapien regelmäßig zu verteilen. Die Supervisionen werden zum einen von den AsysTh-Lehrsupervisor*innen durchgeführt und zum anderen von kooperierenden Systemischen Supervisor*innen, die die entsprechenden Qualifikationsanforderungen dafür erfüllen. Es ist daher möglich, dass die Auszubildenden eine wohnortnahe Lehrsupervision wahrnehmen können. Zur Anerkennung der Supervision ist ein Kooperationsvertrag zwischen dem/der kooperierenden Lehrsupervisor*in und AsysTh-Ausbildungsinstitut GmbH notwendig.

Freie Spitze

930 Stunden (freie Spitze) verteilen sich auf selbst organisierte Studiengruppen, Literaturstudium, Vor- und Nachbereitung der Behandlungsstunden und Falldokumentation, Zwischenprüfung, Vorbereitung auf die Abschlussprüfung.

Darüber hinaus können Stunden der freien Spitze für die weitere Fachkunde und anderer Ergänzungsqualifikationen, für weitere praktische Tätigkeit, Selbsterfahrung, Supervisionen,  Seminare aus dem Programm des AsysTh-Ausbildungsinstituts oder aus dem Programm anderer anerkannter Institute (nach Antrag), Tagungs- und Kongressteilnahme (nach Antrag).

Prüfung

Nach der ersten Hälfte der Ausbildung wird eine institutsinterne Zwischenprüfung abgelegt. Sie findet als Gruppenprüfung von bis zu vier Personen statt und prüft psychotherapeutische Handlungsmöglichkeiten anhand einer Fallvignette ab.

Am Ende der Ausbildung findet die staatliche Prüfung statt. Nach erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung kann beim Landesprüfungsamt ein Antrag auf Approbation zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) gestellt werden (§ 19 PsychTH-APrV). Dies ermöglicht die Erlaubnis mit Kindern und Jugendlichen und deren Angehörigen psychotherapeutisch zu arbeiten.

Die staatliche Prüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung findet in Form einer zweistündigen Klausur statt. Der Gegenstandskatalog für die schriftliche Prüfung beinhaltet die Grundkenntnisse in den wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren (§ 16, Abs. 1 PsychTH-APrV; siehe www.impp.de). Die mündliche Prüfung besteht aus einer halbstündigen Einzel- und einer zweistündigen Gruppenprüfung von bis zu vier Personen.

Die Teilnehmer*innen können darüber hinaus ein Abschlusszertifikat der Systemischen Gesellschaft (SG) erhalten. Hierfür bescheinigt das AsysTh-Ausbildungsinstitut, dass die Approbationsausbildung alle Inhalte einer SG- anerkannten Therapieweiterbildung umfasst.

Mit der Anerkennung der Systemischen Therapie durch den wissenschaftlichen Beirat für Psychotherapie (WBP) im Dezember 2010 wurde die Möglichkeit der Approbation mit dem Vertiefungsgebiet in systemischer Psychotherapie geschaffen. Im Oktober 2018 hat zudem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Aufnahme der ST in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen für Erwachsene beschlossen. Nach dem Beschluss des G-BA können auch die Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeut*innen,  nach erfolgter Approbation und Erlangung eines Kassensitzes, die Psychotherapie mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.

Ausbilder*innen

Alle Dozent*innen und Supervisor*innen haben langjährige Erfahrung in systemischer Therapie, sowie als Lehrende. Referent*innen mit spezieller Expertise in einem Fachgebiet ergänzen die systemische Ausbildung.

Die Liste der Dozent*innen und Supervisor*innen erhalten die Auszubildenden zu Beginn der Ausbildung.

Die Vielfalt der unterschiedlichen Dozent*innen ermöglicht es den Ausbildungsteilnehmenden ihren individuell für sie passenden Therapiestil zu finden.

Bewerbung

1 . Teilnahme an einer der Informationsveranstaltungen

Aus Datenschutzgründen bitten wir die Bewerbungsunterlagen nur per Post an AsysTh zu schicken. (Diese werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Ihre persönlichen Unterlagen werden verschlossen aufbewahrt und Ihnen am Ende der Ausbildung wieder ausgehändigt.)

2 . Für die schriftliche Bewerbung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Anmeldeformular zum Auswahlgespräch (siehe unten)
  • Lebenslauf (tabellarisch)
  • Lebenslauf (biographisch, 2-3 Seiten, Herkunftsfamilie und wichtige biographische Meilensteine)
  • Motivation und Zielsetzung für die Ausbildung:
    1. Was motiviert Sie zur Teilnahme an gerade dieser Ausbildung?
    2. Welche Anwendungsmöglichkeit für das Gelernte sehen Sie in Ihrem Arbeitsfeld?
    3. Was erwarten Sie von sich, den Lehrerinnen und Lehrern, der Lerngemeinschaft und dem Veranstalter?
    4. Was bringen Sie in die Gruppe ein?
  • Eine amtliche Kopie der Diplomurkunde/Master, aus dem das Vertiefungsfach Klinische Psychologie hervorgeht.
  • eine kurze Darstellung, wie Sie die zeitlichen und finanziellen Belastungen der Ausbildung organisieren möchte

Bitte senden Sie das Formular und die Unterlagen unterschrieben zu:

per Post: AsysTh-Ausbildungsinstitut GmbH

Zamdorfer Str. 100, 81677 München

per Mail: info@asysth.de

Nach Eingang und Sichtung Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen (incl. Masterzeugnis) und in Abhängigkeit des Ergebnisses erhalten Sie eine Einladung zu einem Auswahlgespräch (ca. eine Stunde). Die Auswahl der Auszubildenden werden nach Maßgabe der genannten Voraussetzungen, der persönlichen Eignung und der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze getroffen.  Bei mehr als 12 geeigneten Interessent*innen entscheidet der Eingang der Bewerbungsunterlagen.

Bitte nutzen Sie für die Bewerbung und die Anmeldung das Anmeldeformular am Ende des Curriculum. Systemischer Verbund